Medienfachwirt/-in


Weiterbildungszeitraum

08.10.2010 bis 25.04.2012

Infoveranstaltungen



Sie arbeiten in der Medienwirtschaft und suchen neue berufliche Herausforderungen?
Sie wollen zukünftig stärker selbständig und eigenverantwortlich arbeiten?
Sie haben gerne Umgang mit Menschen und interessieren sich für Managementaufgaben im Projekt-, Personal- und Finanzbereich?
Die Medienwirtschaft unterliegt einem stetigen Wandel. Neue Anforderungen an die Branche finden ihren Niederschlag in neuen Berufsbildern. Diesen neuen Anforderungen wird mit der Weiterbildung zum/zur Medienfachwirt/in Rechnung getragen.
Durch diese Weiterbildung werden Sie in die Lage versetzt, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Planen, Steuern und Durchführen medientechnischer Produktionen
  • Durchführen von Kundenberatungen und Erstellen von Marketingkonzepten
  • Führung und Qualifizierung von Mitarbeitern.


Nach Ihrer Weiterbildung arbeiten Sie z.B. in Fachabteilungen großer Wirtschaftsunternehmen, in Unternehmen der Druck- und Werbeindustrie, im Verlagswesen sowie in Rundfunk- und Fernsehanstalten.

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Medienwirtschaft (z.B. als Druckvorlagenhersteller/in, Werbekaufmann/frau oder Medien-gestalter/in) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder einen Ausbildungsberuf in einer anderen Branche und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Medienwirtschaft
oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Medienwirtschaft.
Interessierten Personen rät Macromedia, sich vor der Anmeldung zum Lehrgang die Erfüllung der formalen Prüfungsvoraussetzungen von der IHK bestätigen zu lassen.

Der berufsbegleitende Lehrgang bereitet Sie gezielt auf die IHK-Prüfung zum/zur Medienfachwirt/in vor und ist in zwei Teile gegliedert. Während der Teil „Grundlegende Basisqualifikationen“ das Fundament für den handlungsorientierten Teil bildet, wird Ihnen im Lehrgangsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ eine umfassende Kompetenz im Handlungsfeld „Printmedien“ oder im Handlungsfeld „Digitalmedien“ vermittelt, damit Sie in Zukunft die Ihnen übertragenen verantwortungsvollen Aufgaben erfolgreich wahrnehmen können.
Der Lehrgang umfasst insgesamt ca. 830 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet freitags von 15.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 08.30 bis 15.30 Uhr statt.
Der Lehrgangsteil „Grundlegende Basisqualifikationen“ schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Prüfung im Lehrgangsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sowohl schriftlich als auch mündlich.

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln (Handeln orientiert z.B. an Arbeitsrecht und Arbeitsschutz)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb


Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich „Produktionsprozesse“
  • Medientechnische Basisqualifikation
    z.B. Marktforschung und -analyse, Medienprodukte, Produktion
  • Mediengestaltung
    z.B. integrative Gestaltungskonzeption, Crossmedia-Konzepte, Zielgruppenorientierung, Medienprodukte, Produktion und Produktionsmittel
  • Medienorientierte Datenverarbeitung
    z.B. Workflow-Konzepte, Datenanalyse, Datenmanagement, Qualitätsmanagement
  • Medienproduktion
    z.B. Ausgabeprozesse, Geräte und Maschinen, Druckweiterverarbeitung, interaktive und multimediale Anwendungen, Softwaretools, datenbankgestützte Produktion, Hardwareeinsatz,Handlungsbereich „Projekt- und Produktplanung“
  • Projektmanagement
  • Medienrecht
    Handlungsbereich „Führung und Organisation“
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Kostenmanagement


Optional „Ausbildung der Ausbilder“ (IHK-Prüfung, gemäß AEVO)

Die Lehrgangsgebühr beträgt 18 Raten à 269,- €
zzgl. 200,- € Anmeldegebühr
Gesamtgebühr: 5.042,- €
Hinzu kommen Prüfungsgebühren, die aktuell bei der IHK erfragt werden können.


Finanzielle Förderung
Meister-BAföG: Für die Vorbereitung auf Ihren Weiterbildungsabschluss können Sie auf Antrag und gemäß Ihren individuellen Voraussetzungen staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Nähere Auskünfte erteilt das für Ihren Wohnort zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung.
Steuerliche Förderung: Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet das Finanzamt einen Teil Ihrer Aufwendungen für die berufliche Fortbildung im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. der Einkommenssteuererklärung.